FAQ

Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten:

Ist es ein Problem, dass wir keine Fremdsprachen sprechen?

Nein! Die Schüler sprechen alle ausreichend bis sehr gut Deutsch und kommen nach Deutschland, um ihre Sprachkenntnisse zu erweitern und zu vertiefen.

Welche Kosten kommen auf uns zu?

Sie gewähren dem Gastschüler freie Unterkunft und Verpflegung. Fahrscheine, z.B. um in die Schule zu kommen, übernehmen wir. Die Schüler haben zudem in der Regel ausreichend Taschengeld dabei.

Wer ist unser Ansprechpartner bei Problemen?

Bevor die Schüler kommen, während des Aufenthaltes und auch danach werden Sie von unseren Mitarbeitern der djo betreut. Bitte kontaktieren Sie uns sofort, wenn Probleme auftreten sollten. Dann können wir gemeinsam versuchen, Lösungen zu finden. Unter Umständen kommt auch ein Wechsel der Gastfamilien in Betracht.

Wie läuft das mit der Versicherung? Kann ich mit dem Schüler auch ins Ausland fahren?

Alle Schüler werden von uns bei der DR-WALTER GmbH/Würzburger Versicherung AG unfall-, kranken- und haftpflichtversichert. Sie sind damit weltweit außer in Krisenregionen versichert. Sofern kein Schultag verpasst wird, können Sie mit dem Schüler also auch reisen.

Sind die Schüler die gesamte Dauer des Familienaufenthaltes in der Familie oder holt die djo sie für Aktivitäten ab/heraus?

Die Schüler jeder Auslandsschule werden von uns in einem Einführungsseminar auf ihren Aufenthalt in Gastfamilie und Schule vorbereitet. Dort lernen wir sie kennen, um sie auch während des Aufenthaltes gut betreuen können. Während des Familienaufenthaltes holen wir sie dann nicht mehr aus der Familie. Sie sollen sich bei Ihnen integrieren und an Ihr Familienleben gewöhnen. Da wären Aktionen von uns eher störend.

Wo finden die Einführungstage im Vorfeld des Familienaufenthaltes statt?

Mit fast allen Schülergruppen führen wir die Einführungstage in der Jugendherberge Stuttgart durch. Ausnahmen bestätigen jedoch auch bei uns die Regel. Erste Ausnahme ist die deutsche Schule Max Uhle aus Arequipa/Peru. Ihr zweiwöchiges Einführungseminar findet in unserer verbandseigenen Jugendbildungsstätte "Ferienheim Aschenhütte" in Bad Herrenalb und in der Jugendherberge Berlin (die letzten vier Tage vor dem Familienaufenthalt) statt. Die zweite Ausnahme bildet die Schweizer Schule Humboldt aus Sao Paulo/Brasilien. Sie beginnen in Zürich in der Jugendherberge und sind anschließend noch in der Jugendherberge Stuttgart. Dritte und letzte Ausnahme ist die Deutsche Schule Guatemala, die mit den Einführungstagen in München startet und ebenfalls in der Jugendherberge Stuttgart endet.

Wie kommen die Gastschüler in die Gastfamilie?

Am Ende der Einführungstage bitten wir die Gasteltern ihre Schüler in der Jugendherberge in Stuttgart abzuholen. Eine genaue Information hierzu bekommt jede Gastfamilie knapp 8 bis 10 Tage vorher von uns per Email. Ausnahme ist die Schülergruppe Peru, welche entweder in Berlin oder in unserer verbandseigenen Bildungsstätte "Haus Südmähren" in Ehningen bei Stuttgart abgeholt werden.
Sollte eine persönliche Abholung nicht möglich sein, so organisieren wir in Absprache mit Ihnen den Transport des Gastschülers/der Gastschülerin mit dem Zug. Diese Fahrt sollte möglichst ohne Umsteigen stattfinden, da die Schüler große Koffer dabei haben und meist erstmalig in Deutschland Zug fahren. Sollte ein Umsteigen unumgänglich sein, so bitten wir die Gastfamilie wenn möglich zum Umsteigebahnhof entgegen zu kommen oder versuchen die Bahnhofsmission einzuschalten, damit diese beim Umsteigen helfen. Da inzwischen alle Schüler ein Handy haben, kann keiner verloren gehen.

Sind die Gastschüler gegen Covid-19 geimpft?

In der Regel sind die Schüler vollständig gegen Covid-19 geimpft. Dabei kann es sein, dass in ihren Herkunftsländern Impfstoffe genutzt werden, die in Deutschland keine Zulassung haben. Diese Schüler werden von uns vor der Abholung durch Sie getestet.

Was mache ich, wenn hier eine Codid-19-Infektion auftritt?

Sollte der Gastschüler oder jemand aus dem schulischen oder familiären Umfeld während des Familienaufenthaltes positiv auf Covid-19 getestet werden, verbringt der Gastschüler die Quarantänezeit bei Ihnen in der Familie.

Ist die Schule Pflicht?

JA! Es handelt sich beim Gastschülerprogramm um eine Maßnahme um die Leistungen der Schüler in der deutschen Sprache zu verbessern. Da gehört neben dem Familienaufenthalt der Besuch der Schule zu 100 % hinzu.

Wer meldet die Schüler in der Schule an?

Wir beide! Wir werden eine schriftliche Schulanfrage vornehmen, welche wir Ihnen zusammen mit den Schülerunterlagen und anderen Informationen per Post zuschicken. Sie gehen dann bitte mit dieser Schulanfrage zu Ihrer uns mitgeteilten Schule und sprechen auch persönlich vor. Dieses Verfahren führen wir auf Wunsch der Schulen durch. Die Rektoren wollen neben einer offiziellen Schulanfrage von uns auch immer gleich den direkten Kontakt mit der Gastfamilie.

In welche Klasse soll mein Gastkind gehen?

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Normalerweise mit Ihrem Kind zusammen und altersbedingt. Sollte dies, z.B. durch einen zu großen Altersunterschied zwischen Gastkind und eigenem Kind, nicht möglich sein, so sollten Sie dies mit Ihrer Schule direkt besprechen. Eine Klassenstufe tiefer als altersbedingt ist dabei aufgrund der Sprachkenntnisse meist leichter als eine Klassenstufe höher. Viele Schulen entscheiden dies dann am ersten Schultag endgültig, indem sie mit dem Gastkind ein kurzes Kennenlerngespräch führen.

Welche Unterrichtsfächer sollen die Gastkinder besuchen?

Alle die in deutscher Sprache stattfinden. Nur andere Sprachfächer als Englisch müssen nicht besucht werden. Der Schüler/die Schülerin geht in dieser Zeit in eine andere Klasse oder hat frei. Dies entscheidet die Schule. Auch Sport gehört zum Schulbesuch dazu. Ausnahme ist, wenn der Schüler/die Schülerin krankheitsbedingt dieses Fach nicht besuchen kann.

Was soll das Gastkind zum Unterricht mitnehmen?

Alle Schüler bekommen am Ende der Einführungstage von uns einen DIN A 4 Schreibblock und einen Kugelschreiber für die Mitnahme zum Unterricht. Beides muss der Schüler/die Schülerin als Mindestanforderung zum Unterricht mitnehmen. Bitte achten Sie am ersten Schultag darauf!

Sind Hausaufgaben und Klassenarbeiten mitzuschreiben?

Grundsätzlich Ja! Wir melden die Gastkinder als ordentliche Teilnehmer in die Schulen an. Mit allen Rechten und Pflichten. Dazu gehören auch die Hausaufgaben und Klassenarbeiten. Zur Lernkontrolle und Verbesserung der deutschen Sprache und zur Kontrolle der entsendenden Auslandsschule ist dies notwendig. Ausnahmen entscheidet der Klassen- oder jeweiliger Fachlehrer.


Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Rufen Sie uns an (0711-625138) oder schreiben eine Mail an gsp@djobw.de


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